100er Team Statuten.

… der Gönner-Vereinigung des FC Walperswil, gegründet: 09. Dezember 2005

Wo in diesen Statuten die männliche Sprachform verwendet wird, gilt diese sinngemäss auch für weibliche Personen.

Artikel 1

Das 100er Team des FC Walperswil ist eine vom Verein völlig getrennte und unabhängig geführte Vereinigung von Gönnern, die sich verpflichten, den Fussballklub Walperswil finanziell zu unterstützen, um dadurch die Vereinskasse zugunsten der Juniorenbewegung zu entlasten.


Artikel 2

Die Mitglieder des 100er Team haben sich nicht um die administrativen und technischen Belangen des FC Walperswil zu kümmern.


Artikel 3

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, welche sich bereit erklärt, die Statuten zu befolgen, ihren Pflichten nachzukommen und die Ehre des 100er Team in allen Teilen zu wahren.


Artikel 4

Der Mitgliederbeitrag beträgt jährlich CHF 100.-. Es steht jedem Mitglied frei höhere Beiträge zu leisten.


Artikel 5

Die Mitglieder des 100er Team geniessen folgende Vergünstigungen:

  • Freier Eintritt zu sämtlichen Meisterschafts- und Freundschaftsspiele des FC Walperswil. Ausgenommen sind Cup- und Aufstiegsspiele.
  • Freier Eintritt bei Anlässen die vom FC Walperswil organisiert werden.
  • Zustellen des FC Splitters
  • Alle Mitglieder sind berechtigt an den vom 100er Team organisierten Anlässen teilzunehmen.

Artikel 6

Erlöschen der Mitgliedschaft:

  • durch Tod der natürlichen oder Auflösung der juristischen Person
  • nach zweijährigem nicht erfüllen der finanziellen Verpflichtungen
  • durch den schriftlichen Austritt auf die nächste Generalversammlung

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen.


Artikel 7

Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, Sekretär und Kassier.


Artikel 8

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Einladung und Traktandenliste sind den Mitgliedern in jedem Fall 14 Tage im Voraus zuzustellen. Deren Obliegenheiten sind insbesondere:

  1. Protokoll der letzten Hauptversammlung
  2. Genehmigung der Jahresberichte und Jahresrechnung
  3. Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern, welche 10 Tage vor der GV schriftlich an den Vorstand einzureichen sind.
  4. Statutenänderungen
  5. Wahlen (alle 2 Jahre)
  6. Verschiedenes

Die Generalversammlung trifft ihre Wahlen und fasst ihre Beschlüsse mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder.


Artikel 9

Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Jedes Mitglied ist in den Vorstandes Vorstand wählbar und wieder wählbar. Die Vorstandsmitglieder sorgen dafür, dass die Club-Mitgliederzahl durch intensive Werbung gehalten und erhöht werden kann. Er organisiert periodisch Vereinsanlässe.


Artikel 10

Dem Vorstand steht das Recht zu, jährlich von jedem eingegangenen Gönnerbeitrag Maximum 20% für die 100er Teamkasse zurückzubehalten. Dieses Geld ist vom Vorstand für die Organisation von sportlichen oder geselligen Clubanlässen zu verwenden. Über alle Ausgaben ist Buch zuführen.


Artikel 11

Bei allfälliger Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Er vertritt den Verein nach aussen und erledigt die laufenden Geschäfte. Der Präsident und ein Vorstandsmitglied zeichnen kollektiv zu zweien.


Artikel 12

Für den Postcheck- und Bankverkehr führt der Kassier Einzelunterschrift.


Artikel 13

Die Kontrollstelle besteht aus 2 Mitgliedern. Sie prüft die Jahresrechnung zuhanden der Generalversammlung.


Artikel 14

Das Geschäftsjahr dauert vom 01.08. – 31.07.


Artikel 15

Zur Statutenänderungen bedarf der Club ¾ der anwesenden Stimmen der Generalversammlung.


Artikel 16

Anlässlich der jährlichen Generalversammlung werden mindestens 80% der eingegangenen Gönnerbeiträge zweckgebunden zu Gunsten des Fussballclub Walperswil eingesetzt, dies unter anderem zu folgenden Zwecken:

  • Finanzierung von Junioren/Juniorinnen Abteilung
  • Anschaffung von Trainingsmaterial
  • Sportplatz Unterhalt
  • Tenue-Ankauf
  • Junioren Trainerhonorar

Artikel 17

Die Auflösung des 100er Team kann nur an einer Generalversammlung erfolgen. Eine Auflösung kann aber nicht erfolgen, wenn noch 10 Mitglieder den Fortbestand wünschen.


Diese Statuten werden mit der Annahme durch die Generalversammlung vom 09. Dezember 2005 in Kraft gesetzt.

Walperswil, 09. Dezember 2005